Gottesdienste in Ebikon

Ab Freitag, den 1. April sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Nun sind die Kantone wieder für die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung zuständig. Es bleibt eine Übergangsphase bis Frühling 2023.

→ Hier finden Sie die Gottesdienstübersicht.