Beim Zusammenwirken von politischer Gemeinschaft und Kirche «sind jeweils die Umstände von Ort und Zeit zu berücksichtigen» – so das 2. Vatikanische Konzil GS 72 und weiter: Die Kirche «nimmt das Recht in Anspruch, auch politische Angelegenheiten einer sittlichen Beurteilung zu unterstellen, wenn die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen es erfordern.» (GS 76)
Also soll und darf sich die Kirche in den politischen Dialog einbringen – allerdings braucht es dazu auch gewisse Rahmenbedingungen.
Eingeladen sind alle Interessierten. Dieser Kursteil kann auch unabhängig von den vorhergehenden besucht werden.
Anmeldung bis 19. November an das jeweilige Pfarreisekretariat:
sekretariat.ebikon@kathrontal.ch, 041 444 04 80
sekretariat.buchrain@kathrontal.ch, 041 444 30 20
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